FG Niedersachsen: Hauswirtschaftliche Leistungen als gewerbliche Einkünfte
Das Niedersächsische FG hat durch Urteil vom 17.2.2011 – 10 K 258/10 – entschieden: Bei der Erbringung hauswirtschaftlicher und pflegerischer Dienstleistungen liegt eine gewerbliche Tätigkeit i. S. d. § 15 EStG vor. Hierbei gelten hinsichtlich der Abgrenzung zur Selbstständigkeit die Kriterien in § 1 Abs. 2 LStDV. Eine Weisungsgebundenheit liegt nicht schon darin begründet, dass sich die Tätigkeit nach dem aktuellen Bedarf einer Pflegeperson richtet.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2646-2 unter www.betriebs-berater.de