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Steuerrecht
01.09.2010
Steuerrecht
Bundesregierung: Hauhaltsbegleitgesetz verabschiedet

Die Bundesregierung hat am 1.9.2010 das Haushaltsbegleitgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz will sie vor allem ab 2011 unter anderem Sozialleistungen beschneiden (das Elterngeld soll gekürzt, für Hartz-IV-Empfänger sogar komplett gestrichen werden. Bei Hartz-IV-Empfängern will der Staat auch Beiträge zur Rentenversicherung einsparen. Gekürzt werden sollen auch die Okosteuer-Subventionen für das produzierende Gewerbe und die Landwirtschaft, wobei die Subventionen für stromintensive Betriebe stärker abgeschmolzen werden als bisher geplant. Der Steuerrabatt soll 2011 auf 73 % statt nur auf 85 % gesenkt werden. Im Gegenzug soll der Sockelbetrag, ab dem Steuervergünstigungen gewährt werden, nur von 512 Euro auf 2 +500 Euro angehoben werden (ursprünglich war eine Anhebung auf 5 000 Euro im Jahr geplant). Außerdem soll es eine Flugticket-Abgabe geben, die nach Flugstrecken gestaffelt zwischen 8,25 und 45 Euro liegen soll. Ihre Wirkung soll nach einem gewissen Zeitraum überprüft werden.


Die - umstrittene - Brennelementesteuer für Energiekonzerne ist nicht Teil des Haushaltsbegleitgesetzes. Die Gespräche mit der Industrie sollen Ende September abgeschlossen werden. Dann will die Regierung ihr Energiekonzept vorlegen.


Das Gesetz wird nach dem Kabinettsbeschluss parallel mit dem Haushaltsentwurf 2011 im Bundestag beraten. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.


(Newsletter BMF vom 1.9.2010)

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