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Steuerrecht
05.09.2018
Steuerrecht
FinMin Hessen: Halbierung der Finanzamtszinsen

Das Bundesland Hessen möchte die Finanzamtszinsen – Zinsen für Steuernachzahlungen und -erstattungen (§§ 233a, 238 Abs. 1 S. 1 AO) – halbieren. Wer dem Finanzamt Geld schulde, solle dafür künftig nur noch drei Prozent Zinsen pro Jahr, anstatt wie bisher sechs Prozent bezahlen (BR-Drs. 396/18). Über die vom Hessischen Kabinett beschlossene Gesetzesinitiative dazu berät der Finanzausschuss des Bundesrats am 6.9.2018. Nach Ansicht von Finanzminister Dr. Thomas Schäfer ist die Halbierung des Zinssatzes eine Frage der Gerechtigkeit. Die Halbierung sei dabei nur der erste, längst überfällige Schritt. Langfristig gehe es darum, die Finanzamtszinsen dauerhaft an das jeweils herrschende Zinsniveau anzupassen. Ein sogenannter Zinssatz auf Rädern, der sich parallel zu den Entwicklungen der Marktzinsen bewegt, wäre dafür die richtige Lösung. Hessen hat neben dem Gesetzentwurf zur Halbierung der Finanzamtszinsen auch eine Entschließung eingereicht, um einen marktgerechten Zinssatz in Angriff zu nehmen (BR-Drs. 397/18). 

(Quelle: PM FinMin Hessen vom 3.9.2018)

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