FG Köln: Haftungsinanspruchnahme einer gelöschten britischen Limited für Steuerschulden der deutschen Zweigniederlassung
Das FG Köln hat mit Urteil vom19.7.2018 – 13 K 3142/13 - entschieden: Der „Director“ einer gelöschten britischen Limited haftet weiterhin für Steuerschulden einer eingetragenen deutschen Zweigniederlassung.
(Leitsatz der Redaktion)