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Steuerrecht
13.09.2018
Steuerrecht
FG Köln: Haftungsinanspruchnahme einer gelöschten britischen Limited für Steuerschulden der deutschen Zweigniederlassung

Das FG Köln hat mit Urteil vom19.7.2018 – 13 K 3142/13 - entschieden: Der „Director“ einer gelöschten britischen Limited haftet weiterhin für Steuerschulden einer eingetragenen deutschen Zweigniederlassung.

(Leitsatz der Redaktion)

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