FG Düsseldorf: Haftung von Bankmitarbeitern wegen Mithilfe bei Steuerhinterziehung
Durch Urteil vom 10.2.2009 – 8 V 2459/08 A (H) – hat das FG Düsseldorf entschieden, dass Bankmitarbeiter grundsätzlich auch wegen Mithilfe bei einer Steuerhinterziehung auf Ersatz desjenigen Schadens in Anspruch genommen werden können, den der Fiskus durch die Hinterziehung von Einkommensteuer seitens nicht enttarnter Kunden erleidet. Das gelte gerade auch bei einem Verzicht auf die Legitimationsprüfung bei Einlieferung effektiver Werte bei Wertpapiertransfer in das Ausland.
Volltext des Urteils: //BBONLINE BBL2009-691-4