FG Saarland: Haftung für Umsatzsteuer bei Globalzession
Das FG Saarland hat mit Beschluss vom 21.5.2014 - 2 V 1032/14 - wie folgt entschieden: Allein in der Vereinbarung einer Globalzession zwischen der Gesellschaft und einem Kreditinstitut außerhalb einer Krise liegt kein schuldhaftes Verhalten, das zu einer Haftung des Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden der Gesellschaft führt.