BFH: Haftung des Leiters einer Wertpapierabteilung eines Kreditinstituts
Durch Beschluss vom 16.7.2009 – VIII B 64/09 – hat der BFH entschieden: Es ist ernstlich zweifelhaft, welche Auswirkungen es für die Haftung (§ 71 AO) des Leiters der Wertpapierabteilung eines Kreditinstituts hat, wenn auf seine Initiative und mit seiner Billigung Wertpapiere anonym ins Ausland verlagert worden sind, jedoch die mutmaßlichen Haupttäter einer Steuerhinterziehung nicht ermittelt werden können und folglich nicht individuell festgestellt werden kann, ob eine Steuerhinterziehung überhaupt begangen und welche Steuer dadurch konkret hinterzogen worden ist.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2009-1779-3