BFH: Häusliches Arbeitszimmer bei Telearbeitsplatz
Der BFH hat mit Urteil vom 26.2.2014 – VI R 40/12 – wie folgt entschieden: Auch ein Raum, in dem ein Steuerpflichtiger zuhause einen Telearbeitsplatz unterhält, kann dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers entsprechen.
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