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Steuerrecht
03.09.2019
Steuerrecht
BT: Grundstücksdatenbank nicht in Verzug

Die Bundesregierung hat Annahmen widersprochen, der Aufbau der Grundstücksdatenbank LANGUSTE befinde sich in Verzug. Man sei bereits bei der Konzeption des zu reformierenden Grundsteuer- und Bewertungsrechts davon ausgegangen, dass die Grundstücksdatenbank LANGUSTE zum Hauptfeststellungsstichtag 1.1.2022 nicht zur Verfügung stehen würde, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/12393) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/ 12043). Mit einer Bereitstellung könne frühestens im Laufe des Hauptfeststellungszeitraums 2022 gerechnet werden.

(hib-Meldung Nr. 941/2019 vom 28.8.2019)

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