BFH: Grundsteuerpflicht bei Ausführung von Hoheitsaufgaben durch private Unternehmer
Der BFH hat durch Urteil vom 16.12.2009 – II R 29/08 – entschieden: Grundbesitz der öffentlichen Hand ist nicht nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GrStG von der Grundsteuer befreit, wenn er zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben einem privaten Unternehmer überlassen wird.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1053-6 unter www.betriebs-berater.de