R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
27.06.2019
Steuerrecht
BReg: Grundsteuer-Reform (Gesetzentwürfe)

Die Bundesregierung hat am 21.6.2019 drei Gesetzentwürfe zur Grundsteuerreform vorgelegt:

(1) Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG);

(2) Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72, 105 und 125b);

(3) Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung (sog. Grundsteuer C). Am 27.6.2019 fand die erste Lesung im Bundestag statt. Für den 11.9.2019 hat der BT-Finanzausschuss zwei öffentliche Anhörungen beschlossen.

Durch das Grundsteuer-Reformgesetz (1) sollen die Vorgaben aus dem Urteil des BVerfG vom 10.4.2018 – 1 BvL 11/14 (BVerfGE 148, 147) umgesetzt werden. Dabei soll an das bestehende Bewertungs- und Grundsteuersystem angeknüpft und dieses unter weitgehender Nutzbarmachung automationstechnischer Möglichkeiten fortentwickelt werden. Eine strukturelle Erhöhung des Grundsteueraufkommens ist nicht beabsichtigt. Da die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in der Wissenschaft nicht einheitlich beurteilt wird, soll der Bund durch eine Grundgesetzänderung (2), die der Zweidrittelmehrheit bedarf, uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Grundsteuer erhalten und zeitgleich den Ländern über eine Ergänzung in Art. 72 Abs. 3 GG eine umfassende abweichende Regelungskompetenz eröffnet werden. Für die besondere Grundstücksgruppe der sog. „baureifen Grundstücke“ soll das (3) GrStÄndG zur Grundsteuer C den Gemeinden die Festlegung eines besonderen Hebesatzes ermöglichen. In diese Gruppe fallen nur unbebaute Grundstücke, die der Grundsteuerpflicht unterliegen und innerhalb oder außerhalb eines Plangebiets trotz ihrer Baureife nicht baulich genutzt werden; Hinderungsgründe zivilrechtlicher Art, die einer möglichen sofortigen Bebauung entgegenstehen, sollen außer Betracht beleiben. Die zuständige Gemeinde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob eine besondere Nachfrage nach Bauland besteht und welche steuerliche Belastung im Rahmen der verfassungsmäßigen Vorgaben den betroffenen Grundstückseigentümern auferlegt werden soll.

FAQs finden Sie unter: www.bundesfinanzminis terium.de/Content/DE/FAQ/2019-06-21-faq-dieneue-grundsteuer.html.

BMF, 21.6.2019

-> Siehe auch Lüdicke, BB 2019, 1436; Löhr, BB 2019, 91 (zur Umlagefähigkeit) und BB 2019, 1431 (zur Grundsteuer C) sowie den Vergleich derverschiedenen Modelle durch Jarass/Trautvetter, Grundsteuerreform – Wer gewinnt, wer verliert? (demnächst im BB).

stats