FG Düsseldorf: Grunderwerbsteuervergünstigung für Umstrukturierungen im Konzern im Fall der Neugründung
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 7.5.2014 - 7 K 281/14 GE - wie folgt entschieden: Die Grunderwerbsteuervergünstigung gemäß § 6a GrEStG für Umstrukturierungen im Konzern setzt im Fall einer Umwandlung durch Neugründung einer Gesellschaft nicht die Einhaltung der fünfjährigen Vorbehaltensfrist gemäß § 6a S. 4 GrEStG voraus. Für diesen Fall muss die Vorschrift einschränkend ausgelegt werden, da die Frist der Verhinderung von Steuerumgehungen durch missbräuchliche Gestaltungen dient. Bei einem ausschließlich konzerinternen Vorgang ist ein solcher Missbrauch objektiv ausgeschlossen. Durch den Umwandlungsvorgang werden keine Grundstücke aus dem Konzernverbund gelöst.
--> Hinweis der Redaktion: Das FG hat die Revision zugelassen.
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