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Steuerrecht
08.08.2019
Steuerrecht
BFH: Grunderwerbsteuerbefreiung bei Öffentlich Privater Partnerschaft

Der BFH hat mit Urteil vom 10.4.2019 – II R 16/17 - entschieden:

1. § 4 Nr. 9 GrEStG a. F. (jetzt § 4 Nr. 5 GrEStG) ist auf Rückerwerbsfälle anwendbar, in denen ein Grundstück vor Inkrafttreten dieser Norm im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf den privaten Partner übertragen wurde, die Rückübertragung des Grundstücks aber für einen nach Einführung dieser Norm liegenden Zeitpunkt vereinbart war.

2. Eine Öffentlich Private Partnerschaft nach § 4 Nr. 9 GrEStG a. F. erfordert eine Kooperation zwischen dem privaten und dem öffentlich-rechtlichen Partner i. S. einer Beteiligung des privaten Partners an der Erbringung öffentlicher Aufgaben.

3. Die nach § 4 Nr. 9 GrEStG a. F. erforderliche Vereinbarung, dass das Grundstück am Ende des Vertragszeitraums einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf die juristische Person des öffentlichen Rechts zurückübertragen wird, muss klar und eindeutig sein.

 

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