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Steuerrecht
14.03.2016
Steuerrecht
BFH: Grunderwerbsteuer beim Ausscheiden von Kommanditisten gegen Abfindung

Der BFH hat mit Urteil vom 20.1.2016 – II R 29/14 - entschieden: Die Vereinbarung, dass die Kommanditisten einer grundbesitzenden KG bis auf einen gegen eine von der KG zu leistende Abfindung aus dieser ausscheiden und ihre Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH auf den verbleibenden Kommanditisten übertragen, erfüllt nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG. Der Grunderwerbsteuer unterliegt gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG erst der Vollzug der Vereinbarung.

 

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