BFH: Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage bei Grundstückserwerb zur Errichtung einer Windkraftanlage
Der BFH hat mit Urteil vom 10.5.2017 – II R 16/14 - wie folgt entschieden:
Bei dem Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage gehört eine Entschädigungszahlung, die der Käufer an den Verkäufer für An- und Durchschneidungen und ggf. notwendige Baulasten und Dienstbarkeiten auf anderen Grundstücken des Verkäufers zahlt, nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.