BFH: Grunderwerbsteuer -Übernahme der Erwerbsnebenkosten durch Veräußerer
Der BFH hat mit Urteil vom 17.4.2013 - II R 1/12 - wie folgt entschieden: Ist der Veräußerer eines Grundstücks verpflichtet, dem Erwerber Erwerbsnebenkosten zu erstatten, vermindert sich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer um die zu erstattenden Kosten mit Ausnahme der Grunderwerbsteuer.