BFH: Grunderwerbsteuer - Erwerb eines Gesellschaftsanteils an Grundstücks-GbR
Der BFH hat im Urteil vom 23.11.2011 – II R 64/ 09 – entschieden: Die Übertragung eines Anteils an einer Grundstücks-GbR, der mit einer besonderen Berechtigung an einer der Gesellschaft gehörenden Wohnungseinheit verbunden sein soll, unterliegt der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i.V. m. § 42 AO jedenfalls dann nicht, wenn die auf Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einer bestimmten Wohnungseinheit gerichteten Vereinbarungen mangels notarieller Beurkundung nichtig sind.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-85-4 unter www.betriebs-berater.de