R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
20.02.2012
Steuerrecht
FG Münster: Grobes Verschulden i. S. d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

Das FG Münster hat im Urteil vom 15.12.2011 – 11 K 4034/09 E – zur Frage des groben Verschuldens i. S. v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO geäußert, wenn der Steuerpflichtige einen Beleg im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung nicht einreicht, weil er ihn versehentlich im Ordner für das Folgejahr abgeheftet hatte. Der Senat verkennt dabei nicht, dass es sicherlich jedem einmal passieren kann, dass ein Beleg falsch zugeordnet wird. Auf der anderen Seite sei aber auch nicht zu verkennen, dass bestandskräftige Steuerbescheide nur unter sehr engen Voraussetzungen geändert werden können. Fehler, die erkennbar waren und hätten vermieden werden können, seien dabei in der Regel als grob fahrlässig zu werten. Eine andere Betrachtungsweise würde zu einer Aufweichung der Bestandskraft führen.
(FG Münster, Mitteilung vom 1.2.2012)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-478-3 unter www.betriebs-berater.de

--> Eine falsche Belegablage kann auch in Unternehmen geschehen. Ob in diesem Fall dieselben Erwägungen greifen wie im vorliegenden Fall, müsste in einem gesonderten Verfahren geklärt werden. Denn in einem Unternehmen fallen i. d. R. erheblich mehr Belege an als bei einer Privatperson, so dass selbst bei professioneller Ablage Fehler vorkommen können. Ob dies dann immer noch als grobe Fahrlässigkeit des Handelnden zu werten ist, ist dann ggf. die Frage.
(FG Niedersachsen PM vom 7.2.2012)

stats