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Steuerrecht
25.06.2018
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Grenzüberschreitendes Reihengeschäft – innergemeinschaftliche, steuerfreie Lieferung?

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 4.5.2018 – 1 K 2413/16 U - entschieden:

1. Die Verwaltungsauffassung, die für die Zuordnungsentscheidung allein auf die Transportverantwortung abstellt, steht jedoch nach der neuen Rechtsprechung des XI. Senates des BFH (vgl. BFH, 25.2.2015 – XI R 15/14, und XI R 30/13) im Widerspruch zum Unionsrecht.

2. Zwar sind im Unionsrecht keine dem deutschen Recht entsprechende oder sonstige Regelungen zu Lieferungen im Reihengeschäft vorgesehen; die allgemeinen Vorschriften zu „Lieferungen von Gegenständen“ und zu „Lieferungen von Gegenständen mit Beförderungen“ in Art. 14 MwStSystRL und Art. 32 Unterabs. 1 MwStSystRL unterscheiden aber nicht danach, wer die Beförderung oder Versendung des Gegenstands der Lieferung übernommen hat (Transportverantwortung), sondern wann und wo die Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen, übertragen wurde.

3. Deshalb sind die Regelungen zum Reihengeschäft – insbesondere § 3 Abs. 6 S. 6 UStG – unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass es für die Zuordnung der Warenbewegung darauf ankommt, wann und wo welchem Beteiligten die Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen, übertragen wurde.

(Leitsätze der Redaktion)

--> Das FG hat die Revision zugelassen.

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