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Steuerrecht
13.04.2011
Steuerrecht
BFH: Grenzüberschreitende gewerbesteuerliche Organschaft anerkannt

Der BFH hat im Urteil vom 9.2.2011 – I R 54/10, 55/ 10 – die Begründung einer sog. gewerbesteuerlichen Organschaft „über die Grenze“ zwischen einer inländischen Untergesellschaft und einer ausländischen Obergesellschaft anerkannt. Der strikte Inlandsbezug der Organschaft gem. §§ 14 ff. KStG und § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG verstoße gegen das Diskriminierungsverbot gegenüber solchen inländischen Kapitalgesellschaften, deren Anteile mehrheitlich nicht von einem im Inland, sondern von einem in dem anderen Vertragsstaat ansässigen Unternehmen gehalten werden (entgegen BMF-Schreiben vom8.12.2004 – IV B 4 – S 1301 USA – 12/04, BStBl. I 2004, 1181). Das Urteil des BFH ist noch zu der früheren Regelungslage im GewStG und den danach bestehenden tatbestandlichen Erfordernissen ergangen. Mittlerweile bedarf es im Gewerbesteuerrecht – nicht anders als schon seit jeher im Körperschaftsteuerrecht – zusätzlich eines gesellschaftsrechtlichen Gewinnabführungsvertrags, um ein steuerliches Organschaftsverhältnis begründen zu können. Es wird derzeit diskutiert, ob das Verlangen nach einem solchen Vertrag im Einklang mit Unionsrecht steht.

--> Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-982-1 unter www.betriebs-berater.de
(PM BFH vom 13.4.2011)

--> Dazu erscheint in Kürze ein BB-Kommentar von Kotyrba.

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