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Steuerrecht
15.05.2017
Steuerrecht
EuGH-Schlussanträge: Grenzüberschreitende Umwandlung – Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes einer Gesellschaft in einen anderen Mitgliedstaat ohne Verlegung des tatsächlichen Sitzes

Generalanwältin Kokott schlägt dem Gericht vor, wie folgt zu entscheiden:

1. Unter die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 und 54 AEUV fällt ein Vorgang, beidemeine nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete Gesellschaft mit dem Ziel der Umwandlung in eine Gesellschaft eines anderen Mitgliedstaats ihren satzungsmäßigen Sitz in diesen Mitgliedstaat verlegt, sofern eine tatsächliche Ansiedlung dieser Gesellschaft im anderen Mitgliedstaat zum Zweck der Ausübung einer wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit besteht oder beabsichtigt wird. Davon unberührt bleibt die Befugnis dieses Mitgliedstaats, sowohl die Anknüpfung zu bestimmen, die eine Gesellschaft aufweisen muss, um als nach seinem Recht gegründet angesehen zu werden, als auch die Anknüpfung, die für den Erhalt dieser Eigenschaft verlangt wird.

2. In einem Fall, in dem sich eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete Gesellschaft in einemanderen MitgliedstaatzumZweck der Ausübung einer wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit tatsächlich angesiedelt hat oder beabsichtigt, sich dort anzusiedeln, und sie sich in eine Gesellschaft nach dem Recht dieses Mitgliedstaats umwandelt, beschränkt die Anwendung nationaler Rechtsvorschriften, nach denen die Löschung dieser Gesellschaft im Handelsregister des Herkunftsmitgliedstaats deren vorherige Auflösung nach Durchführung der Liquidation voraussetzt, die Niederlassungsfreiheit.

3. Die generelle Pflicht zur Durchführung eines Liquidationsverfahrens stellt kein verhältnismäßiges Mittel dar, um die Gläubiger, Minderheitsgesellschafter und Arbeitnehmer einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaft zu schützen, die sich in eine Gesellschaft nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats umwandelt.

GA Kokott, Schlussanträge vom 4.5.2017 – C-106/16, Polbud – Wykonawstwo sp. z o.o. in Liquidation

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