FG Baden-Württemberg: Grenzgängereigenschaft eines in der Schweiz teilzeittätigen Arztes
Das FG Baden-Württemberg hat durch Urteil vom 13.4.2011 – 14 K 1357/11 – entschieden: Der in Teilzeit ausgeübte Rufbereitschaftsdienst eines Arztes in der Schweiz stellt keinen mehrtätigen ununterbrochenen Arbeitseinsatz dar, wenn er mit „normalem“ Dienst kombiniert wird. Trotz Teilzeit ist die Anzahl der Nichtrückkehrtage nicht proportional im Verhältnis der Arbeitstage herabzusetzen, wenn die Arbeitszeit nicht auf einzelne Tage beschränkt ist und sich erhöhen kann. Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. des BFH: I B 94/11).