Sächsisches FG: Grenzen für die Hinzuschätzung im Rahmen von Betriebsprüfungen
Das Sächsische FG hat mit Urteil vom 26.10.2017 – 6 K 841/15 - entschieden: Ist eine Bon-Nummer für zwei aufeinander folgende Geschäftstage für zwei Kassensummenbons verwendet worden oder fehlen für einen Zeitraum von 14 Tagen die Endsummenbons wegen eines Ausfalls der Registerkasse, handelt es sich um zu geringe formelle Buchführungsmängel, um im Rahmen einer Betriebsprüfung Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen vornehmen zu können.
(Leitsatz der Redaktion)