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Steuerrecht
03.12.2009
Steuerrecht
BFH: GrESt beim Übergang auf eine Gesamthand?

 Der BFH hat imUrteil vom7.10.2009 – II R 58/08 – entschieden: § 5 Abs. 3 GrEStG setzt die objektive Möglichkeit einer Steuerumgehung voraus und ist daher einschränkend dahingehend auszulegen, dass – trotz der Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung des grundstückseinbringenden Gesamthänders – die Vergünstigung nach § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG (Nichterhebung der Steuer) nicht entfällt, wenn aufgrund einer Anteilsschenkung eine Steuerumgehung objektiv ausscheidet. In den in § 3 Nr. 2 GrEStG genannten Fällen des Grundstückserwerbs von Todes wegen bzw. der Grundstücksschenkungen unter Lebenden fehltes regelmäßig an einer derartigenobjektiven Steuerumgehungsmöglichkeit,weil der entsprechende Erwerbsvorgang bei einer unmittelbaren Grundstücksübertragung auf die Erwerber von der Grunderwerbsteuer befreit wäre. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2677-6 unterwww.betriebs-berater.de

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