FG Niedersachsen: GrESt bei Anteilsvereinigung bei Rückgängigmachung
Die anteilsvereinigende Übertragung eines Geschäftsanteils an einer grundbesitzenden GmbH kann auch dann mit Grunderwerbsteuer belastet bleiben, wenn sich bei der Rückgängigmachung herausstellen sollte, dass bestimmte Anzeigepflichten nicht beachtet worden sind. Das FG hat die Revision zugelassen.
FG Niedersachsen, Urteil vom 12.12.2012 – 7 K 122/09
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