FG Münster: GrESt-Befreiung der Übertragung eines Grundstücks auf eine Stiftung, die sich zur Weiterveräußerung verpflichtet hat?
Das FG Münster hat mit Urteil vom 7.6.2017 – 8 K 2338/14 GrE - wie folgt entschieden:
1. Mangels Freigebigkeit liegt regelmäßig keine Schenkung (weder nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG noch nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 S. 1 ErbStG) vor,wenn ein Träger öffentlicher Verwaltung Vermögen auf eine Stiftung überträgt.
2. Das gilt unabhängig davon, ob der Vermögensübergang aufgrund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 S. 1 ErbStG) oder durch Zustiftung erfolgt.
(Leitsätze der Redaktion)
→ Das FG hat die Revision zugelassen.