BFH: GrESt-Befreiung bei Anteilsvereinigung bei gemischter Schenkung von Anteilen an grundbesitzender Kapitalgesellschaft
Der BFH hat im Urteil vom 23.5.2012 - II R 21/10 - entschieden: Die Vereinigung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft i. S. von § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG ist insoweit nach § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, als sie auf einer schenkweisen Anteilsübertragung beruht (Änderung der Rechtsprechung). Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 GrEStG scheidet für die nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG steuerbare Vereinigung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft aus. Soweit die zu einer Anteilsvereinigung i. S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG führende Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft im Rahmen einer gemischten Schenkung erfolgt, sind für den entgeltlichen Teil des Erwerbs gem. § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer die festgestellten Grundbesitzwerte anzusetzen, soweit sie auf den entgeltlichen Teil des Erwerbs entfallen.
Volltext des Urt.: //BB-ONLINE BBL2012-1826-5 unter http://www.betriebs-berater.de/