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Steuerrecht
21.02.2013
Steuerrecht
BFH: GrESt – Unmittelbarer Gesellschafterwechsel

1. Ein unmittelbarer Gesellschafterwechsel i. S. des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG liegt auch dann vor, wenn ein Gesellschafter seine Beteiligung an einer Personengesellschaft auf einen neuen Gesellschafter überträgt und dieser Gesellschafter die Beteiligung als Treuhänder für den früheren Gesellschafter hält.
2. Überträgt ein Gesellschafter seine Beteiligung an einer Personengesellschaft auf seinen Ehegatten, ist die Grunderwerbsteuer in Höhe des Anteils der Ehegatten am Gesellschaftsvermögen nicht zu erheben.

BFH, Urteil vom 16.1.2013 – II R 66/11

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-469-3 unter www.betriebs-berater.de

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