FG Düsseldorf: Gleichstellung der Erwerber in StKl. II und III in der ErbSt nicht verfassungswidrig
Das FG Düsseldorf hat im Urteil vom 12.1.2011 – 4 K 2574/10 Erb – entschieden: Die Gleichstellung der Erwerber der Steuerklasse II (Eltern, Geschwister etc.) mit Erwerbern der Steuerklasse III (alle übrigen Erwerber) durch § 19 Abs. 1 ErbStG ist nicht verfassungswidrig. Das hat Auswirkungen für die Nachfolgegestaltung sowohl im privaten wie im betrieblichen Bereich. Das FG hat die Revision zum BFH zugelassen.
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