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Steuerrecht
08.04.2011
Steuerrecht
FG Düsseldorf: Gleichstellung der Erwerber in StKl. II und III in der ErbSt nicht verfassungswidrig

Das FG Düsseldorf hat im Urteil vom 12.1.2011 – 4 K 2574/10 Erb – entschieden: Die Gleichstellung der Erwerber der Steuerklasse II (Eltern, Geschwister etc.) mit Erwerbern der Steuerklasse III (alle übrigen Erwerber) durch § 19 Abs. 1 ErbStG ist nicht verfassungswidrig. Das hat Auswirkungen für die Nachfolgegestaltung sowohl im privaten wie im betrieblichen Bereich. Das FG hat die Revision zum BFH zugelassen.

--> Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-916-2 unter www.betriebs-berater.de

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