EU-Kommission: Gleiche Besteuerung von Pensionsfonds angemahnt
Am 29.10.2009 hat die EU-Kommission rechtliche Schritte wegen diskriminierender Besteuerung ausländischer Pensionsfonds gegen Deutschland eingeleitet (Az.: 2006/4098). Deutschland wird zur Änderung seiner einschlägigen Rechtsvorschriften aufgefordert. Dividendenzahlungen deutscher Unternehmen an deutsche Pensionskassen unterliegen in Deutschland einer ermäßigten Quellensteuer bzw. die Quellensteuer wird den Pensionskassen teilweise rückerstattet. Vergleichbaren Einrichtungen mit Sitz in der EU oder im EWR werden jedoch diese Vergünstigungen nicht gewährt. Bei Pensionsfonds werden die erhaltenen Dividenden bei der jährlichen Steuerveranlagung berücksichtigt. Sie werden daher auf Nettobasis zu dem allgemeinen Körperschaftsteuersatz von 15% besteuert. Auf Dividenden, die von Deutschland aus an ähnliche ausländische Einrichtungen gezahlt werden, wird dagegen eine Quellensteuer zum Satz von 25% auf die Bruttodividende erhoben, ohne dass irgendwelche Kosten abgezogen werden können. Sollte die Kommission innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort von Deutschland erhalten, kann sie den EuGH anrufen.
(PM EU-Kommission vom 29.10.2009)