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Steuerrecht
31.08.2011
Steuerrecht
Bund der Steuerzahler: Gleichbehandlung betr. privater Pkw-Nutzungsanteil bei Dienstfahrten

Der Bund der Steuerzahler moniert, dass viele Steuerzahler für dienstliche Fahrten mit dem privaten Pkw nur 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer steuerfrei erstattet bekommen. Angestellte im öffentlichen Dienst fahren zum Teil besser, denn sie können bis zu 0,35 Euro steuerfrei erstattet bekommen, wenn sie mit ihrem privaten Pkw im Auftrag ihres Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes unterwegs sind. Gegen diese Ungleichbehandlung ist jetzt unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1008/11 ein Verfahren beim BVerfG anhängig. Geklärt werden soll lediglich, ob die Ungleichbehandlung hinsichtlich der pauschalen Kostenerstattung zwischen Arbeitnehmern der Privatwirtschaft und Angestellten im öffentlichen Dienst und Beamten gerechtfertigt ist.
(PM Bund der Steuerzahler vom 29.8.2011)

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