BFH: Gewinngemeinschaftsvertrag zwischen Schwesterkapitalgesellschaften als Mitunternehmerschaft – keine „Querorganschaft“ – gesonderte Feststellung
Der BFH hat mit Urteil vom 22.2.2017 – I R 35/14 - wie folgt entschieden:
1. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Beteiligten einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft i.S. des § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG eine Mitunternehmerschaft bilden. Über diese Frage ist grundsätzlich – bejahend oder verneinend – im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte zu entscheiden.
2. Die Zulassung einer "Querorganschaft", die eine Ergebniskonsolidierung im Gleichordnungskonzern ermöglichen würde, ist nicht aus unionsrechtlichen Gründen geboten.