BFH: Gewinnbeteiligung i. S. d. Art. 11 Abs. 2 DBA-Österreich 2000
Der BFH hat im Urteil vom 26.8.2010 – I R 53/09 – entschieden: Eine Gewinnbeteiligung i. S. d. Art. 11 Abs. 2 DBA-Österreich 2000 kann bei der Übernahme von Genussscheinen einer Bank auch darin liegen, dass die vereinbarte Ausschüttung im Falle eines Bilanzverlusts der Bank unterbleiben soll.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-3053-4 unter www.betriebs-berater.de