BFH: Gewerblicher Grundstückshandel i. R. v. Verkäufen von Personengesellschaften oder Gemeinschaften
Der BFH hat im Urteil vom 22.8.2012 – X R 24/11 – entschieden: Auch wenn ein Steuerpflichtiger in eigener Person kein einziges Objekt veräußert, kann er allein durch die Zurechnung der Grundstücksverkäufe von Personengesellschaften oder Gemeinschaften einen gewerblichen Grundstückshandel betreiben. Die im vorliegenden Verfahren entscheidungserhebliche Frage, ob Grundstücksgeschäfte einer als solcher vermögensverwaltenden Gesellschaft auf der Ebene des Gesellschafters auch dann im Wege der Umqualifizierung als Teil eines gewerblichen Grundstückshandels anzusehen sein können, wenn der Gesellschafter in eigener Person keine Grundstücksgeschäfte tätigt, jedoch an einer den gewerblichen Grundstückshandel betreibenden Mitunternehmerschaft beteiligt ist, ist in der bisherigen hchstrichterlichen Rechtsprechung nur in obiter dicta behandelt worden. Der erkennende Senat bejaht diese Frage nunmehr.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2657-1 unter www.betriebs-berater.de