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Steuerrecht
14.06.2011
Steuerrecht
BFH: Gewerblicher Grundstückshandel – Anwendung der Drei-Objekt-Grenze

Der BFH hat im Urteil vom 30.9.2011 – IV R 44/ 08 – entschieden: Die zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienende Drei-Objekt-Grenze ist überschritten, wenn der Kaufvertrag zwar über einen unabgeteilten Miteigentumsanteil abgeschlossen wurde, das Grundstück jedoch in derselben Urkunde in Wohneinheiten und Gewerbeeinheiten aufgeteilt wurde, von denen dem Erwerber mehr als drei Einheiten zugewiesen wurden.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1494-3 unter www.betriebs-berater.de

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