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Steuerrecht
06.05.2020
Steuerrecht
FG Münster: Gewerbliche Prägung einer Stiftung & Co. KG

Das FG Münster hat mit Urteil vom 27.2.2020 – 3 K 3593/16 F – wie folgt entschieden:

1. Der Gesetzgeber hat die vom BFH aufgegebene Geprägerechtsprechung in § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG dergestalt verankert, dass eine GmbH & Co. KG als gewerblich tätige Personengesellschaft eingestuft wird, weil der Charakter der Einkünfte der GmbH den Charakter der Einkünfte der GmbH & Co. KG bestimmt.

2. Wegen des eindeutigen Wortlautes des Gesetzes verbietet sich eine analoge Anwendung auf die Stiftung & Co. KG, weil die Stiftung als allein haftender und geschäftsführungsbefugter Gesellschafter nicht automatisch kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte, wegen des Verweises in § 8 Abs. 2 KStG auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG, erzielt.  

(Leitsätze der Redaktion)

Volltext BB-Online BBL2020-1109-1

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