FG Münster: Gewerbliche Prägung einer Stiftung & Co. KG
Das FG Münster hat mit Urteil vom 27.2.2020 – 3 K 3593/16 F – wie folgt entschieden:
1. Der Gesetzgeber hat die vom BFH aufgegebene Geprägerechtsprechung in § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG dergestalt verankert, dass eine GmbH & Co. KG als gewerblich tätige Personengesellschaft eingestuft wird, weil der Charakter der Einkünfte der GmbH den Charakter der Einkünfte der GmbH & Co. KG bestimmt.
2. Wegen des eindeutigen Wortlautes des Gesetzes verbietet sich eine analoge Anwendung auf die Stiftung & Co. KG, weil die Stiftung als allein haftender und geschäftsführungsbefugter Gesellschafter nicht automatisch kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte, wegen des Verweises in § 8 Abs. 2 KStG auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG, erzielt.
(Leitsätze der Redaktion)
Volltext BB-Online BBL2020-1109-1