BFH: Gewerblich geprägte Personengesellschaft kein Unternehmen i. S. des Art. 22 Abs. 2 DBA-Schweiz
Der BFH hat im Urteil vom 4.5.2011 – II R 51/09 – entschieden: Das Recht, Vermögensteuer für die Beteiligung einer in der Schweiz ansässigen, im Inland beschränkt vermögensteuerpflichtigen Person an einer inländischen gewerblich geprägten Personengesellschaft zu erheben, steht der Schweiz zu.
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