BFH: Gewerbesteuerpflicht einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft vor Eintragung ins Handelsregister
Der BFH hat mit Urteil vom 24.1.2017 – I R 81/15 - wie folgt entschieden:
Eine vermögensverwaltend tätige Kapitalgesellschaft unterliegt vor ihrer Eintragung in das Handelsregister (sog. Vorgesellschaft) der Gewerbesteuer, wenn sie in dem Zeitraum zwischen Gründung und Handelsregistereintragung (vermögensverwaltende) Tätigkeiten entfaltet, die über den Kreis bloßer Vorbereitungshandlungen hinausgehen.