BFH: Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß
Der BFH hat im Urteil vom 20.9.2012 – IV R 36/ 10 – entschieden: Die Beschränkung der Verrechnung von vortragsfähigen Gewerbeverlusten durch Einführung einer jährlichen Höchstgrenze mit Wirkung ab 2004 ist mit dem GG vereinbar. Das gilt auch, soweit es wegen der Begrenzung zu einem endgültig nicht mehr verrechenbaren Verlust kommt.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-3105-1 unter www.betriebs-berater.de