BFH: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Zwischenvermietung
der BFH hat mit Urteil vom 8.12.2016 – IV R 55/10 - wie folgt entschieden:
1. Die Hinzurechnung verausgabter Miet- und Pachtzinsen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG findet auch in Zwischenvermietungsfällen statt.
2. Der Zwischenvermieter kann die Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG nicht in Anspruch nehmen.