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Steuerrecht
06.06.2008
Steuerrecht
BVerfG: Gewerbesteuerfreiheit von Freiberuflern, Selbstständigen und Landwirten sowie die sog. Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nicht verfassungswidrig

In seinem Beschluss vom 15.1.2008 – 1 BvL 2/04 – hat das BVerfG entschieden, dass es mit Art. 3 Abs. 1GG vereinbar ist, dass die Einkünfte der freien Berufe, der sonstigen Selbstständigen und der Land- u. Forstwirte nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Nach wie vor bestehen im Hinblick auf den Steuergegenstand und die wesentlichen Besteuerungsmerkmale Unterschiede, die eine Differenzierung hinsichtlich der Gewerbesteuer rechtfertigen. Außerdem hat das BVerfG die sog. „Abfärberegelung“ in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG für verfassungsgemäß erklärt. Die aus der „Abfürberegelung“ folgende Ungleichbehandlung der gemischt tätigen Personengesellschaft gegenüber dem Einzelunternehmer, der im Gegensatz zur Personengesellschaft gleichzeitig mehrere verschiedene Einkunftsarten verwirklichen kann, ist durch hinreichendgewichtige Gründe gerechtfertigt. Das Gewicht der mit ihr einhergehenden Ungleichbehandlung der Personengesellschaften ist zwar erheblich. Die Belastung wird allerdings vor allemdurch die Möglichkeit gemildert, der „Abfärberegelung“ durch gesellschaftsrechtliche Gestaltung auszuweichen. Dem Verfahren lag eine Vorlage des FG Niedersachsen zugrunde (Beschluss vom21.4.2004 – 4 K 317/91; Ergänzungsbeschl. v. 14.4.2005).
 
VolltextdesBeschl.: // BB-ONLINE BBL2008-1253-2

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