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Steuerrecht
25.08.2011
Steuerrecht
BFH: Gewerbesteuerbefreiung von Altenheimen etc.

Der BFH hat im Urteil vom 22.6.2011 – I R 43/10 – entschieden: Die Gewerbesteuerbefreiung des § 3 Nr. 20 Buchst. c und d GewStG 2002 umfasst nur Tätigkeiten, die für den Betrieb einer der dort aufgeführten Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeeinrichtungen notwendig sind. Nicht erfasst von der Steuerbefreiung werden daher Überschüsse aus Tätigkeiten, die bei einer von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaft als steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zu behandeln sind.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2134-2 unter www.betriebs-berater.de

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