BFH: Gewerbesteuer; Hinzurechnung von Zinsen bei durchlaufenden Krediten
Der BFH hat mit Urteil vom 17.7.2019 – III R 24/16 - entschieden: Besteht der Geschäftszweck eines Unternehmens darin, Darlehen aufzunehmen und an eine Tochtergesellschaft weiterzureichen, handelt es sich auch dann nicht um durchlaufende Kredite, wenn die Kredite ohne Gewinnaufschlag an die Tochtergesellschaft weitergegeben werden.