R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
11.03.2010
Steuerrecht
BFH: Gewerbesteuer – Zerlegungsschlüssel

Der BFH hat durch Urteil vom 16.12.2009 – I R 56/08 – entschieden, dass Nachbargemeinden eines Flughafens auch dann kein Anteil an der Gewerbesteuer des Flughafenbetreibers zusteht, wenn auf ihrem Gebiet für den Betrieb des Flughafens unerlässliche Lärmmessstationen installiert sind. Zwar seien die Lärmmessstationen als Betriebsstätten des Flughafens anzusehen. Ein Anteil an der Gewerbesteuer stehe den Nachbargemeinden gleichwohl nicht zu: Zum einen würden in den Messstationen keine Arbeitnehmer beschäftigt, nach deren Löhnen eine Zerlegung erfolgen könnte. Zum anderen reiche die bloße Verbindung der Stationen mit dem Flughafen zur Datenübertragung per Kabel im öffentlichen Wählnetz nicht aus, um von einer die Gesamtanlage umfassenden sog. mehrgemeindlichen Betriebsstätte auszugehen. In ähnlicher Weise hatte der BFH in der Vergangenheit bereits für Windkraftanlagen entschieden. Durch das Jahressteuergesetz 2009 ist daraufhin allerdings das Gewerbesteuergesetz geändert worden; seitdem werden auch die Standortgemeinden der Windkraftanlagen nach einem besonderen Zerlegungsschlüssel am Gewerbesteueraufkommen beteiligt.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-666-1

stats