BFH: Gewährung eines Freibetrags gemäß § 16 Abs. 4 EStG wegen Vollendung des 55. Lebensjahres - Veräußerungszeitpunkt
Im Urteil vom 28.11.2007 - X R 12/07 hat der BFH entschieden, dass der Freibetrag des § 16 Abs. 4 EStG auch nach der Neufassung durch das JStG 1996 nur gewährt werden kann, wenn der Veräußerer das 55. Lebensjahr bereits im Zeitpunkt der Veräußerung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils vollendet hat. Zwar könnte es der Wortlaut der Vorschrift - anders als die Vorgängervorschrift, die hier eindeutig war - rechtfertigen, das Merkmal „Vollendung des 55. Lebensjahres" auch auf den Zeitpunkt der Heranziehung zur Steuer zu beziehen. Es ist aus dem geänderten Wortlaut - so der BFH - jedoch nicht zu schließen, „dass der Gesetzgeber durch die neue Formulierung den zeitlichen Anknüpfungspunkt für das Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen sowohl aufgrund des Alters als auch wegen einer Berufsunfähigkeit verändern wollte".