FG Münster: Gewährung des ermäßigten Steuersatzes gem. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG
Das FG Münster hat mit Urteil vom 19.9.2019 – 5 K 371/19 E - entschieden:
1. Die Gewährung des ermäßigten Steuersatzes gem. § 34 EStG setzt Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG voraus.
2. Hiervon können grundsätzlich auch Rentenzahlungen erfasst werden.
(Leitsätze der Redaktion)