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Steuerrecht
23.10.2013
Steuerrecht
BFH: Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen und zu den Grenzen einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung

Der BFH hat mit Urteil vom 19.6.2013 - XI R 41/10 - entschieden:


1. Die Gewährung des Vorsteuerabzugs unter dem Gesichtspunkt einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung setzt - auch im Wege einer Billigkeitsmaßnahme - voraus, dass die zu berichtigende Rechnung falsche oder unvollständige Angaben enthält, die einer Berichtigung zugänglich wären.


2. Die für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, dass die Vorsteuer erst in dem Veranlagungszeitraum abgezogen werden kann, in dem ihm auch die Rechnung vorliegt, beruht auf einer bewussten Anordnung des Gesetzgebers, die nicht durch eine Billigkeitsmaßnahme unterlaufen werden darf.


Volltext: //BB-ONLINE BBL2013-2645-1 unter http://www.betriebs-berater.de/

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