BFH: GewSt – Rückwirkende Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen
1. Die durch § 36 Abs. 4 GewStG 1999 i. d. F. des UntStFG rückwirkend ab dem 1.1.2001 angeordnete Hinzurechnung von Gewinnanteilen bei Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG 1999 i. d. F. des UntStFG verstößt gegen die unionsrechtlich verbürgte Kapitalverkehrsfreiheit und bleibt im Erhebungszeitraum 2001 unangewandt (Anschluss an EuGH-Urteil vom 22.1.2009 – C-377/07 STEKO Industriemontage, Slg. 2009, I-299). 2. Die Frage der Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz ist nicht mehr entscheidungserheblich, wenn das Gesetz schon im Hinblick auf einen Verstoß gegen das Unionsrecht unangewandt bleibt.
BFH, Urteil vom 6.3.2013 – I R 14/07
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