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Steuerrecht
28.07.2011
Steuerrecht
EuGH: GewSt – Dauerschuldzinsen, Hinzurechnung

Der EuGH hat im Urteil vom 21.7.2011 – C-397/ 09, SST, – entschieden: Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2003/49/EG des Rates vom 3.6.2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten ist dahin auszulegen, dass er einer Bestimmung des nationalen Steuerrechts nicht entgegensteht, wonach die Darlehenszinsen, die ein Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat an ein in einem anderen Mitgliedstaat belegenes verbundenes Unternehmen zahlt, der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer hinzugerechnet werden, der das erstgenannte Unternehmen unterliegt
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1877-1 unter www.betriebs-berater.de

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