FG Niedersachsen: Gestaltungsmissbrauch durch steuerfreie Veräußerungsgewinne
Die Beteiligung an einem Fonds, der nach seinem Konzept darauf abzielt, den Anlegern durch wirtschaftlich gegenläufige Geschäfte steuerfreie Veräußerungsgewinne zu vermitteln, die das handelsrechtliche Ergebnis des Fonds weit übersteigen, kann ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten sein. Das Urteil ist vorläufig nicht rechtskräftig. (Quelle: PM FG Niedersachsen vom 17.12.2012)
FG Niedersachsen, Urteil vom 1.11.2012 – 6 K 382/10
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